Brandschutztüren & Tore

Eine Brandschutztür bzw. Brandschutztor hat die Aufgabe, Öffnungen gegen den Durchtritt von Feuer oder Rauch zu sichern. Brandschutztüren / -tore sind selbstschließend und dürfen daher nicht offen gehalten oder verkeilt werden.

Bei Brandschutztüren wird zwischen verschiedenen Feuerwiderstandsklassen unterschieden: T30 – T180.

Brandschutztüren /-tore sollten einmal jährlich einer Prüfung durch eine Fachfirma unterzogen werden. Sprechen Sie uns an.