Brandschutztüren & Tore
Eine Brandschutztür bzw. Brandschutztor hat die Aufgabe, Öffnungen gegen den Durchtritt von Feuer oder Rauch zu sichern. Brandschutztüren / -tore sind selbstschließend und dürfen daher nicht offen gehalten oder verkeilt werden.
Bei Brandschutztüren wird zwischen verschiedenen Feuerwiderstandsklassen unterschieden: T30 – T180.
Brandschutztüren /-tore sollten einmal jährlich einer Prüfung durch eine Fachfirma unterzogen werden. Sprechen Sie uns an.