Rauchmelder / Funkrauchmelder

Rauchmelder sind Lebensretter!
Bereits drei Atemzüge von Rauchgasen können zur Bewusstlosigkeit und somit zur Handlungsohnmacht führen.

Seit 2014 gilt in Baden-Württemberg die gesetzliche Rauchmelderpflicht.

Anzubringen sind diese:

  • In allen Aufenthaltsräumen in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen. Solche Räume finden sich als Schlafzimmer, Kinderzimmer oder Gästezimmer in Wohnungen aber auch z.B. in Gasthöfen und Hotels, Gemeinschaftsunterkünften, Heimen, Kindergärten oder Kliniken.
  • In allen Fluren der Wohnung bzw. dem Einfamilienhaus, wo die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen. In Einfamilienhäusern mit offenem Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und muss mit einem vernetzten Rauchwarnmelder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden.

 

Wir vertreiben und warten Ihre Rauchmelder, sowohl im privaten Bereich, als auch in gewerblich genutzten Räumlichkeiten. Wir bieten Ihnen Rauchmelder eines namhaften deutschen Herstellers an, diese sind nach EN14604 zertifiziert und TÜV-geprüft.

 

Gerne beraten wir Sie auch zum Thema funkvernetzte Rauchmelder und Anlagen.